Rathaus Ottweiler: Geänderte Öffnungszeiten während der Fastnacht beachten

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Die Stadtverwaltung Ottweiler weist auf geänderte Öffnungszeiten der Dienststellen hin: Geschlossen ist am Fetten Donnerstag, dem 12.02.2026, ab 12:00 Uhr, am Rosenmontag, dem 16.02.2026 (ganztägig) und am Fastnachtsdienstag, dem 17.02.2025, ab 12:00 Uhr.

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Der Rathaussturm findet am Fetten Donnerstag auf dem Rathausplatz statt, ab 15:11 Uhr, der Fastnachtsumzug am Fastnachtsdienstag, ab 14:11 Uhr.

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Das EVS-Wertstoffzentrum ist am Fastnachtsdienstag, 17.02.2026 geschlossen.

 

⚠️⚠️ Vorbereitung zahlt sich aus ⚠️⚠️

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aktuell erleben wir, wie ein großflächiger Stromausfall in Berlin gewohnte alltäglichen Abläufe intensiv stört. Durch Cyberattacken, Desinformation oder Sabotage finden Angriffe auf Infrastrukturen, Meinungsbildung und Zusammenhalt statt.

Und wenn wir uns an das Pfingsthochwasser in 2024 erinnern, sowie an verschiedene Fragestellungen in unseren Bürgerworkshops in 2025, dann wurden wir mit ähnlichen Situationen konfrontiert, aber insbesondere mit der Frage, was man noch alles tun kann, um sich auf so etwas besser vorzubereiten.

Wie erhöhe ich also den sogenannten Selbstschutz in Notfällen?

Ich möchte dies zum Anlass nehmen und Sie darauf hinweisen, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im November 2025 eine Broschüre herausgegeben hat, die sich genau damit befasst.

Der neue Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ fasst Vorbereitungs- und Handlungsempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Checklisten unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Sie können die Dokumente direkt online bestellen oder finden beide Dokumente zum Herunterladen hier.

Link zum Herunterladen - Informationen

Eine Service Hotline ist ebenfalls eingerichtet, die sie unter Tel. 0800 664 7115 erreichen können.

Die Stadtverwaltung hatte umgehend die Broschüren bestellt, welche wir, sobald sie eintreffen, im Bürgeramt auslegen werden.

Zusammenfassend werden wir mit diesem Ratgeber gut vorbereitet und unterstützen so die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der örtlichen Hilfsorganisationen von Feuerwehr, DRK und MHD.

Ich wünsche uns allen, dass wir solche Situationen nicht erleben müssen. Falls doch, wird sich die Vorbereitung darauf, sicherlich auszahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Schäfer

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Informationen zum Jahreswechsel 2025, 2026

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  • Der Grüngutsammelplatz wird regulär erst wieder am 07.02.2026 geöffnet.

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Sicherstellung des Winterdienstes und der Rettungswege

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In der kalten Jahreszeit sind unsere Bauhofmitarbeiter bei Eis und Schnee oft rund um die Uhr unterwegs, um die Befahrbarkeit der Straßen zu gewährleisten. Leider müssen sich die fleißigen Helfer nicht nur mit Schneemassen und Eisflächen, sondern vermehrt auch mit im Wege stehenden Fahrzeugen beschäftigen.

Der Schild des Schneepfluges benötigt eine größere Durchfahrtsbreite als ein „normaler“ LKW. Ist dann der Untergrund noch glatt, entstehen schnell gefährliche Situationen.

Daher die Bitte an alle Verkehrsteilnehmer: parken Sie Ihr Fahrzeug nicht gegenüber von Straßenausfahrten und halten Sie im Winter zusätzlichen Platz beim Parken ein, um brenzlige Situationen zu vermeiden. Dann ist nicht nur Ihr Fahrzeug sicher, sondern auch die gesamte Straße.

Das gilt natürlich analog für unsere Feuerwehr und für alle Angehörigen der unterschiedlichen Rettungsdienste, die sich bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auch noch mit derartigen Problemen herumschlagen müssen.

Allen ehren- und hauptamtlichen Helfern gebührt ein großes Dankeschön für ihre Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit.

Daher: Retten Sie Menschenleben! Parken Sie vorausschauend und behindern Sie keine Rettungskräfte und Winterdienste.

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Dienstausweise der Stadt Ottweiler

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Die bisherigen Dienstausweise des Amtes für Bürgerdienstleistungen der Stadt Ottweiler werden für ungültig erklärt.

Alle neu ausgestellten Dienstausweise sind nummeriert und das Erstausstellungsdatum liegt nach dem 01.12.2025.

Ottweiler, den 09.12.2025

(Schäfer)

Bürgermeister

 

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Hinweis zur Hundesteuerpflicht - Anmeldung Ihres Hundes erforderlich

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Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter der Stadt Ottweiler,

 wir möchten Sie daran erinnern, dass das Halten eines Hundes steuerpflichtig ist und daher eine Anmeldepflicht besteht.

In der Vergangenheit wurde leider vermehrt festgestellt, dass Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden. Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

Gemäß § 3 Abs.1 der Hundesteuersatzung der Stadt Ottweiler ist jeder, der einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt, verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme (Anschaffung, Geburt, Zuzug) bei der Gemeinde anzumelden.

Die Anmeldung Ihres Hundes ist unkompliziert und kann online unter www.ottweiler.de (Online Dienste / Anmeldung Hundesteuer), telefonisch (06824 / 3008-921) oder persönlich bei der Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7 (Zimmer 37), erfolgen.

Bei Fragen hilft Ihnen die Steuerverwaltung gerne weiter.

Besitzer von sogenannten Listenhunden (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier) müssen diese zusätzlich bei der Ortspolizeibehörde (Tel. 06824 /3008-12) melden.

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L 116 – Einbahnstraßenregelung zwischen Hanauer Mühle und Eichelthalermühle

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Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) richtet ab Dienstag, 23. Dezember 2025, auf der L 116 zwischen Hanauer Mühle und Eichelthalermühle (Landkreis Neunkirchen) eine Einbahnstraßenregelung ein. Die Verkehrsführung bleibt bis zum Beginn der dort geplanten Baumaßnahme im Jahr 2026 bestehen und ersetzt die bisherige Ampelregelung.

Zwischen Hanauer Mühle und Eichelthalermühle kam es nach mehreren Unwetterereignissen zu Rissen in der Fahrbahn und zu einer Gefährdung durch einen drohenden Böschungsrutsch. Auf dem Streckenabschnitt muss daher der Fahrbahnrand entlastet werden. Der Verkehr wurde bislang per Ampelregelung am abgesperrten Bereich vorbeigeführt. In den vergangenen Monaten kam es jedoch wiederholt zu Ausfällen der Anlage – unter anderem durch Vandalismus und Diebstahl – wodurch die L 116 kurzfristig mehrfach voll gesperrt werden musste. Um die Verkehrssicherheit verlässlich zu gewährleisten, wird nun eine Einbahnstraßenführung eingerichtet. Die Änderung erfolgt in Abstimmung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Die Verkehrsführung ist wie folgt vorgesehen:

•             Von Hanauer Mühle in Richtung Eichelthalermühle wird der Verkehr am abgesperrten Baufeld vorbeigeführt.

•             Der Verkehr aus Fahrtrichtung Eichelthalermühle/Münchwies wird über die L 290 (Lautenbach) und die L 298 (Fürth) umgeleitet.

Der LfS empfiehlt, die Umleitungsbeschilderung zu beachten und mögliche Verzögerungen in die Routenplanung einzukalkulieren. Über den Start der Bauarbeiten 2026 und die dafür erforderliche Vollsperrung informiert der LfS rechtzeitig.

Übersicht


Verkehrspolizeiliche Anordnungen

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Der Landkreis Neunkirchen hat für den Karnevalsumzug am 14.02.2026 in Steinbach folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

Gemäß § 44 Abs.1 und 3 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der derzeit geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit der Stadt Ottweiler und der Polizeiinspektion Neunkirchen folgende Anordnung erlassen:

 

Zur Durchführung des Karnevalsumzugs in 66564 Ottweiler - Steinbach am Samstag, den 14.02.2026, werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der Zeit von 14:00 Uhr bis voraussichtlich 15:30 Uhr für den Verkehr voll gesperrt:

 

Parallelstraße – Kirchfeld – Kuseler Straße (L288) – Ottweilerstraße – Blattstraße – Gartenstraße – Brunnenwies – Am Dorfbrunnen (Mehrzweckhalle)

 

Alle Straßeneinmündungen und Kreuzungen, die auf die vorstehend genannte Zugsstrecke treffen, sind für die Dauer des Umzuges mit VZ 600 (Absperrschranke) und VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) abzusperren.

 

Dies betrifft im Einzelnen, die nachstehend genannten Einmündungsbereiche / Standorte:

 

1.           Kirchfeld / Parallelstraße

2.           Kuseler Straße ab Einmündung Parallelstraße

3.           Ruckertstraße / Kuseler Straße

4.           Ostertalstraße / Kuseler Straße

5.           Am Dorfbrunnen / Kuseler Straße

6.           Auf dem Stümpfchen / Ottweilerstraße

7.           Ottweilerstraße Höhe Abzweigung Blattstraße

8.           Blattstraße Höhe Abzweigung Gartenstraße

9.           Gartenstraße Höhe Abzweigung Brunnenwies

[…]

Weiterhin wird in den nachfolgend aufgeführten Straßen Halteverbot durch VZ 283 (Absolutes Halteverbot) angeordnet:

 

1.           Vorplatz Mehrzweckhalle

2.           Ottweilerstraße Fahrtrichtung Blattstraße von Einmündung L288 bis Einmündung Blattstraße beidseitig

3.           Blattstraße Fahrtrichtung Gartenstraße von Einmündung Ottweilerstraße bis Einmündung Gartenstraße rechtsseitig

4.           Gartenstraße zwischen Einmündungen Blattstraße und Brunnenwies beidseitig

5.           Brunnenwies und Am Dorfbrunnen Fahrtrichtung L288 rechtsseitig

6.           Parallelstraße beidseitig

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Verkehrspolizeiliche Anordnung

 

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung werden für die Straße „Im Neuweiher“ entlang des Zaunes an Hausnummer 1 folgende Verkehrspolizeiliche Maßnahmen getroffen:

 

 

Es wird in Fahrtrichtung Johannes-Gutenberg-Straße von 5 m vor der Einfahrt bis 15 m nach der Einfahrt ein Haltverbot angeordnet.

 

Ottweiler, den 23.01.2026

Der Bürgermeister       

der Stadt Ottweiler      

(Holger Schäfer)

 

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Wasserversorgung Ostsaar GmbH und energis-Netzgesellschaft erneuern Versorgungsleitungen in Ottweiler (Saarbrücker Straße) 

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Details

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Das Bürgeramt informiert

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Zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist ab dem 01. Mai 2025 nur noch die Vorlage von digitalen Fotos (QR-Code) möglich. Diese digitalen Fotos werden von verschiedenen zertifizierten Anbietern angeboten. Auch das Bürgeramt bietet die Möglichkeit, ein solches Foto direkt vor Ort von den betroffenen Personen zu machen. Achtung: Für die Neuausstellung bzw. Beantragung von Führerscheinen ist nach wie vor ein biometrisches Papierfoto vorzulegen.

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Glasfaserausbau in Ottweiler

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Die Beschwerde-Hotline der Deutschen Glasfaser erreichen Sie unter Tel.  (02861) 890 609 40 

 

Mehr Informationen?

Tourismus + Kultur

https://www.ottweiler.de/tourismus/index.php

oder 

Bürger + Verwaltung / Bürger / Veranstaltungen 2026

 

 

 

Online-Terminvergabe im Bürgeramt Ottweiler

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Über den Link Online-Termine Bürgeramt unter dem Menü "Online-Service" oder den ausgehängten QR-Code können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt online ihre Termine beim Bürgerbüro vereinbaren.

Die Termine werden per Mail bestätigt und können anschließend auch online noch verschoben oder abgesagt werden.

 

Das Bürgeramt informiert:

Zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist ab dem 01. Mai 2025 nur noch die Vorlage von digitalen Fotos (QR-Code) möglich. Diese digitalen Fotos werden von verschiedenen zertifizierten Anbietern angeboten. Auch das Bürgeramt bietet die Möglichkeit, ein solches Foto direkt vor Ort von den betroffenen Personen zu machen.

Achtung: Für die Neuausstellung bzw. Beantragung von Führerscheinen ist nach wie vor ein biometrisches Papierfoto vorzulegen.

 

Ottweiler Zeitung als Epaper lesen

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https://www.wittich.de/produkte/zeitungen/157-ottweiler-zeitung