Weitere Engagierte für die Stadttauben gesucht
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Tatjana Linn ist für die Pflege der Stadttauben in Ottweiler aktiv. Sie sucht weitere Unterstützung für ihre ehrenamtliche Arbeit – unter anderem für das Austauschen von Eiern zur Kontrolle der Taubenpopulation und für anderes mehr. So wird artgerechtes Futter verabreicht oder auch tierärztliche Hilfe organisiert, wenn erforderlich. Wer Interesse und Freude an der Arbeit mit Stadttauben im Sinne des Tierschutzes hat, sollte sich melden. Kontakte über Christoph Hassel, Tel. 06824 300836 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
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Das Ordnungsamt informiert:
POLIZEILICHE VERFÜGUNG
Der Eigentümer des verkehrswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuges, Marke Peugeot 307, Abstellort: Parkplatz am Sportplatz in Steinbach, hat ein Verwarnungsgeld nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zu bezahlen und hat unmittelbar danach das Fahrzeug vom derzeitigen Standort zu entfernen.
Nach Feststellung des Ordnungsamtes wurde das Fahrzeug ordnungswidrig im öffentlichen Verkehrsraum auf dem Parkplatz am Sportplatz in Steinbach (Straße Zum Sportplatz) abgestellt. Das Fahrzeug parkt dort im öffentlichen Verkehrsraum, obwohl es über keine Zulassung verfügt. Mit Datum vom 20.12.2024 wurde der Eigentümer durch öffentliche Zustellung aufgefordert, das Fahrzeug bis zum 17.01.2025 zu entfernen Dies ist nicht geschehen. Aus diesem Grund wird gegen Sie ein Verwarnungsgeld (§ 56, 57 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit §§ 12, 49 Abs.1 Satz 27 und § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Höhe von 60,- € festgesetzt. Eine Verwaltungsgebühr wird in Höhe von 30,- € festgesetzt.
KOSTENFESTSETZUNG:
Verwarnungsgeld nach § 56 und 57 OWiG: 60,00 €
Verwaltungsgebühr: 30,00 €
Gesamtsumme: 90,00 €
Das Verwarnungsgeld ist von Ihnen als Eigentümer zu erstatten. Der Betrag in Höhe von 90,00 € ist sofort fällig und innerhalb von 7 Werktagen an das Konto der Stadt Ottweiler bei der Sparkasse Neunkirchen, IBAN: DE52 5925 2046 0000 0001 08 zu überweisen.
Das Fahrzeug muss bis zum 20.03.2025, 13:00 Uhr aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Geschieht dies nicht, wird das Fahrzeug im Rahmen einer Ersatzvornahme kostenpflichtig entsorgt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Schäfer)
Bürgermeister
Rattenprobleme in der Stadt
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Ratten sind ein typischer Kulturfolger des Menschen. Sie würden gar nicht in unserer Nähe wohnen, wenn wir sie nicht mehr oder weniger freiwillig durchfüttern würden. Leider sind sie dabei auch nicht ungefährlich, sondern noch immer Überträger einer ganzen Reihe von Krankheiten.
Oft ist es so, dass wir, wenn wir etwas „Gutes“ tun wollen, auch etwas Schlechtes damit bewirken. Immer öfter bekommen wir Hinweise auf „Fütterungen“ mit Haferflocken (z. B. im alten Weiher oder am Bahnhof, neuerdings auch auf der Tensch) oder auf Ablagerungen von Müll auf Grundstücken, die regelmäßig Ratten anlocken. Gerade Essensreste (ob von Tier oder Mensch) haben auf Ratten eine ungeheure Anziehungskraft.
In letzter Zeit häufen sich auch wieder Meldungen von Ratten an Altglas- und Kleidercontainern. Auch dort leben nur deswegen Ratten, weil sie dort genügend Nahrung finden.
Daher: Bitte entsorgen Sie Essensreste in den dafür vorgesehenen Tonnen oder Mülleimern. Bitte streuen Sie auf keinen Fall Haferflocken oder sonstige Futtermittel frei aus. Für Vögel gibt es entsprechende Futtermöglichkeiten. Bitte weisen Sie auch andere Menschen, die Sie beim „füttern“ sehen, auf die Gefahren hin. Vielleicht sind sie sich des Problems nicht bewusst.
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Informationen - Grundsteuerreform, Grundsteuerbescheid
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Information der Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler
- Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025 -
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum 1. Januar 2025 tritt die lang vorbereitete Grundsteuerreform in Kraft. Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer*innen in Kürze ihre jährlichen Grundsteuerbescheide, die erstmals auf den vom Finanzamt neu berechneten Grundsteuermessbeträgen basieren.
Die Grundsteuerreform hat zum Ziel, dass die Umsetzung in den Städten und Gemeinden zunächst „aufkommensneutral“ erfolgen soll. Das bedeutet für die Stadt Ottweiler, dass aufgrund der vom Finanzamt festgesetzten neuen Messbeträge nicht mehr Einnahmen im Bereich der Grundsteuer erzielt werden sollen als bisher.
Da die neuen Messbeträge für die Grundstückseigentümer der Stadt Ottweiler in der Gesamtsumme höher liegen als bisher, wurde vom Stadtrat am 18.12.2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B um 50 Punkte zu senken und auf 445 v.H. festzusetzen.
Die Senkung des Hebesatzes verhindert jedoch nicht, dass im Einzelfall eine höhere Jahressteuer als bisher fällig werden kann. Dieser Fall tritt ein, wenn seitens des Finanzamtes ein weitaus höherer Messbetrag als zuvor festgesetzt wurde. Umgekehrt kann eine Reduzierung des bisherigen Messbetrages zur Fälligkeit einer geringeren Jahressteuer führen.
Aufgrund der Erstveranlagung der neu festgesetzten Grundsteuer erwartet die Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler ein erhöhtes Aufkommen an telefonischen und schriftlichen Rückfragen.
Die Stadt Ottweiler ist bei der Berechnung der Jahressteuer an die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge gebunden. Daher ist für alle Fragen, die den neuen Grundsteuermessbetrag betreffen, die Zuständigkeit des Finanzamtes gegeben.
Das Finanzamt St. Wendel hat zu diesem Zweck eine Telefon-Hotline für Rückfragen eingerichtet.
Diese Hotline ist zu erreichen unter der Nummer 0681 501 6288
Informationen zum Grundsteuerbescheid erhalten Sie mit Klick auf den Link:
Informationen zum Stand des Glasfaserausbaus in Ottweiler
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Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Informationen der Deutschen Glasfaser zum Ausbau in Ottweiler: Pressemitteilung
Die Beschwerde-Hotline der Deutschen Glasfaser erreichen Sie unter Tel. (02861) 890 609 40
Mehr Informationen?
Tourismus + Kultur
https://www.ottweiler.de/tourismus/index.php
oder
Bürger + Verwaltung / Bürger / Veranstaltungen 2025
Online-Terminvergabe im Bürgeramt Ottweiler
Über den Link Online-Termine Bürgeramt unter dem Menü "Online-Service" oder den ausgehängten QR-Code können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt online ihre Termine beim Bürgerbüro vereinbaren.
Die Termine werden per Mail bestätigt und können anschließend auch online noch verschoben oder abgesagt werden.
Ottweiler Zeitung als Epaper lesen
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https://www.wittich.de/produkte/zeitungen/157-ottweiler-zeitung