Wichtige Info für alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer - Feuerwehrübung!

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Am Samstag, den 28. Juni 2025, findet eine Feuerwehrübung statt, und zwar von ca. 9:00 Uhr bis ca. 10:30 Uhr. Während dieser Zeit wird die Straße nach Mainzweiler gesperrt – und zwar ab der Einmündung Richtung Welschbach bis zum Ortseingang Mainzweiler.

Bitte plant eure Fahrten entsprechend und nutzt alternative Routen. Vielen Dank für euer Verständnis und eure Geduld!

Bleibt sicher!

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Hinweis - Vollsperrung Karl-Marx-Straße

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Die Karl-Marx-Straße wird im Bereich zwischen der Mozartstraße und dem Brunnenweg im Zeitraum vom 07.07.2025 bis 19.09.2025 voll gesperrt. Grund dafür sind Arbeiten an der Wasserversorgung. Die Umfahrung der Baustelle erfolgt über die Straße „In der Seiters“.

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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass des Dorffestes im Stadtteil Ottweiler-Steinbach ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

Für die Zeit von Donnerstag, dem 03.07.2025 bis Montag, dem 07.07.2025 wird die Straße „Am Dorfbrunnen“ aus Richtung „Kuseler Straße“ und aus Richtung „Brunnenwies“ kommend für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist, soweit dies möglich ist, nur außerhalb der Öffnungszeiten des Dorffestes zugelassen.

Ottweiler, den 23.06.2025

Der Bürgermeister

der Stadt Ottweiler

(Schäfer)

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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Von Samstag, dem 02. August 2025 bis Sonntag, dem 03. August 2025 findet in Ottweiler das „Ziegelhütter Ortsteilfest“

statt.

Zur Gewährleistung des Festbetriebes wird der Kreuzungsbereich „Werschweilerweg/Am Wingertsbach“ in der Zeit von Samstag, 02.08.2025, 16:00 Uhr bis Sonntag, 03.08.2025, 23.00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Der Anliegerverkehr ist bis zum Festbereich zugelassen.

Ottweiler, den 20.06.2025

Der Bürgermeister                                                   

der Stadt Ottweiler

(Holger Schäfer)

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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Am 04.Juli 2025 findet in der Ottweiler Altstadt das „Dinner in Weiß“ statt. Aus diesem Grund wird die Sperrung der Altstadt-Durchfahrt bereits ab Freitag, 04.07.2025 ab 14 Uhr erfolgen. Auf dem Rathausplatz und dem Schlosshof wird ein Halteverbot angeordnet. Die Besucher des Dinners werden gebeten, auf den umliegenden Parkplätzen zu parken.

Ottweiler, den 16.06.2025

Der Bürgermeister                                                   

der Stadt Ottweiler                                                             

(Holger Schäfer)

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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Am 27. und 28. Juni 2025 wird in der Ottweiler Altstadt das Schauspiel „Jedermann“ aufgeführt. Aus diesem Grund wird die Sperrung der Altstadt-Durchfahrt bereits ab Freitag, 27. Juni 2025 ab 14 Uhr erfolgen. Auf dem Rathausplatz und dem Schlosshof wird ein Halteverbot angeordnet. Die Besucher des Schauspiels werden gebeten, auf den umliegenden Parkplätzen zu parken.

Ottweiler, den 16.06.2025

Der Bürgermeister                                                   

der Stadt Ottweiler                                                             

(Holger Schäfer)

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Wasserversorgung Ostsaar GmbH und energis-Netzgesellschaft erneuern Versorgungsleitungen in Ottweiler (Saarbrücker Straße)

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Sicher und zuverlässig versorgen die Wasserversorgung Ostsaar GmbH und die energis ihre Kunden seit Jahren mit Trinkwasser bzw. Erdgas und Strom. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wird das Leitungsnetz in der Stadt Ottweiler zur Sicherstellung des hohen Versorgungsstandards auf dem neuesten Stand gehalten.

Ab 7. Juli 2025 werden für die Dauer von etwa 18 Monaten abschnittsweise Erneuerungsarbeiten in der Saarbrücker Straße in Ottweiler durchgeführt.

Hierbei werden von der Kreuzung B420, Fürther Straße bis Einmündung In der Etzwies etwa 820 Meter Trinkwasser-Versorgungsleitungen neu verlegt und 79 Hausanschlüsse ganz oder teilweise erneuert.

Die Arbeiten werden in Kooperation mit der Energis-Netzgesellschaft durchgeführt, welche dort Gasleitungen erneuert.

Zur Durchführung der Bauarbeiten müssen umfassende Verkehrssicherungsmaßnahmen eingerichtet werden. Die Leitungsverlegearbeiten erfolgen abschnittsweise unter halbseitiger Sperrung der Straße mit Ampelregelung.

Je nach Baufortschritt werden die Anwohner gebeten, ihre Fahrzeuge im entsprechenden Teilabschnitt außerhalb des Baufelds zu parken. Für die durch die Bauarbeiten entstehenden Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen der Anlieger bitten ihre Versorger WVO und energis um Verständnis.

Die WVO lädt alle betroffenen Anwohner ein zu einer Informationsveranstaltung am Montag, 30. Juni 2025, 17 Uhr im Sitzungssaal der WVO, In der Etzwies 6, Ottweiler.

In diesem Zusammenhang weist die Wasserversorgung Ostsaar GmbH darauf hin, dass entsprechend den gültigen Vorschriften die elektrischen Netze der Hausinstallation nicht mehr am Wasserrohrnetz geerdet sein dürfen. Die betroffenen Hauseigentümer werden durch die WVO in Kenntnis gesetzt.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Niklas Wolter (Tel. 06824/9002-41) von der Wasserversorgung Ostsaar GmbH in Ottweiler und Herr Jörg Sticher (0681/4030-2514) von der energis Netzgesellschaft gerne zur Verfügung.

Bekanntmachung - Wahl eines Schiedsmannes / einer Schiedsfrau

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Im Schiedsbezirk Ottweiler 1 (westlich der B 41) ist das Amt eines Schiedsmannes / einer Schiedsfrau zu besetzen.

Gemäß § 3 Abs. 2 der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO vom 06.09.1989 Amtsblatt Seite 1509) in der neuesten Fassung wird hiermit bekannt gemacht, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.

Zu Schiedsleuten können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

 

Das Amt kann nicht bekleiden:

-  wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt

(§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SScho),

-  wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist

(§ 2 Abs. 2 Nr. 2 SSchO).

 

In das Amt soll nicht berufen werden:

-  wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 SSchO),

-  wer nicht in dem Schiedsbezirk wohnt (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 SSchO),

-  wer durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 SSchO).

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Die Wahl erfolgt durch den Ortsrat Ottweiler für die Dauer von 5 Jahren.

Im Anschluss bedarf es der Bestätigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts.

Bewerbungen können unter Angabe des Geburtsdatums und der beruflichen Tätigkeiten bis zum 18.07.2025 an den Bürgermeister der Stadt Ottweiler, Amt für Bürgerdienstleistungen, Illinger Str. 7, 66564 Ottweiler, gerichtet werden.

Ottweiler, den 02.06.2025

Stadt Ottweiler

gez.

(Holger Schäfer)

Bürgermeister

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Das Bürgeramt informiert

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Zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist ab dem 01. Mai 2025 nur noch die Vorlage von digitalen Fotos (QR-Code) möglich. Diese digitalen Fotos werden von verschiedenen zertifizierten Anbietern angeboten. Auch das Bürgeramt bietet die Möglichkeit, ein solches Foto direkt vor Ort von den betroffenen Personen zu machen.

Achtung: Für die Neuausstellung bzw. Beantragung von Führerscheinen ist nach wie vor ein biometrisches Papierfoto vorzulegen.

 

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Aufgepasst, Gastronomen! 

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In Ottweiler ist oft was los! Ob am Rosenmarkt, am Altstadtfest oder am Weihnachtsmarkt – hier wird gerne gefeiert! Unsere romantische Altstadt bietet die perfekte Kulisse, und wir suchen Mitmacher, die unser Festprogramm bereichern möchten.

Wenn Sie Interesse haben, sich an unseren Veranstaltungen zu beteiligen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Damit wir alles optimal planen können, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Nennung der Veranstaltung
  • Vor- und Nachname
  • Telefonnummer
  • Gastronomiebetrieb
  • Postanschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Benötigte Fläche im öffentlichen Raum (Quadratmeterzahl)
  • eventuell Angaben zum gastronomischen oder kulturellen Angebot

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen an unser Team der Touristinformation. Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit!

Auch wenn die Stadt nicht als Veranstalterin in die Verantwortung tritt, ist die Kenntnis von Ihrem Vorhaben für möglichst viele Akteure von Vorteil.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. | Tel. 06824 3511

Lassen Sie uns gemeinsam Ottweiler zum Feiern bringen!

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Rattenprobleme in der Stadt

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Ratten sind ein typischer Kulturfolger des Menschen. Sie würden gar nicht in unserer Nähe wohnen, wenn wir sie nicht mehr oder weniger freiwillig durchfüttern würden. Leider sind sie dabei auch nicht ungefährlich, sondern noch immer Überträger einer ganzen Reihe von Krankheiten.

Oft ist es so, dass wir, wenn wir etwas „Gutes“ tun wollen, auch etwas Schlechtes damit bewirken. Immer öfter bekommen wir Hinweise auf „Fütterungen“ mit Haferflocken (z. B. im alten Weiher oder am Bahnhof, neuerdings auch auf der Tensch) oder auf Ablagerungen von Müll auf Grundstücken, die regelmäßig Ratten anlocken. Gerade Essensreste (ob von Tier oder Mensch) haben auf Ratten eine ungeheure Anziehungskraft.

In letzter Zeit häufen sich auch wieder Meldungen von Ratten an Altglas- und Kleidercontainern. Auch dort leben nur deswegen Ratten, weil sie dort genügend Nahrung finden.

Daher: Bitte entsorgen Sie Essensreste in den dafür vorgesehenen Tonnen oder Mülleimern. Bitte streuen Sie auf keinen Fall Haferflocken oder sonstige Futtermittel frei aus. Für Vögel gibt es entsprechende Futtermöglichkeiten. Bitte weisen Sie auch andere Menschen, die Sie beim „füttern“ sehen, auf die Gefahren hin. Vielleicht sind sie sich des Problems nicht bewusst.

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Informationen - Grundsteuerreform, Grundsteuerbescheid

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Information der Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler

- Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025 -

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 1. Januar 2025 tritt die lang vorbereitete Grundsteuerreform in Kraft. Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer*innen in Kürze ihre jährlichen Grundsteuerbescheide, die erstmals auf den vom Finanzamt neu berechneten Grundsteuermessbeträgen basieren.

Die Grundsteuerreform hat zum Ziel, dass die Umsetzung in den Städten und Gemeinden zunächst „aufkommensneutral“ erfolgen soll. Das bedeutet für die Stadt Ottweiler, dass aufgrund der vom Finanzamt festgesetzten neuen Messbeträge nicht mehr Einnahmen im Bereich der Grundsteuer erzielt werden sollen als bisher.

Da die neuen Messbeträge für die Grundstückseigentümer der Stadt Ottweiler in der Gesamtsumme höher liegen als bisher, wurde vom Stadtrat am 18.12.2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B um 50 Punkte zu senken und auf 445 v.H. festzusetzen.

Die Senkung des Hebesatzes verhindert jedoch nicht, dass im Einzelfall eine höhere Jahressteuer als bisher fällig werden kann. Dieser Fall tritt ein, wenn seitens des Finanzamtes ein weitaus höherer Messbetrag als zuvor festgesetzt wurde. Umgekehrt kann eine Reduzierung des bisherigen Messbetrages zur Fälligkeit einer geringeren Jahressteuer führen.

Aufgrund der Erstveranlagung der neu festgesetzten Grundsteuer erwartet die Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler ein erhöhtes Aufkommen an telefonischen und schriftlichen Rückfragen.

Die Stadt Ottweiler ist bei der Berechnung der Jahressteuer an die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge gebunden. Daher ist für alle Fragen, die den neuen Grundsteuermessbetrag betreffen, die Zuständigkeit des Finanzamtes gegeben.

Das Finanzamt St. Wendel hat zu diesem Zweck eine Telefon-Hotline für Rückfragen eingerichtet.

Diese Hotline ist zu erreichen unter der Nummer 0681 501 6288

 

Informationen zum Grundsteuerbescheid erhalten Sie mit Klick auf den Link:

Grundsteuerbescheid

 

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Informationen zum Stand des Glasfaserausbaus in Ottweiler

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Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Informationen der Deutschen Glasfaser zum Ausbau in Ottweiler: Pressemitteilung

Die Beschwerde-Hotline der Deutschen Glasfaser erreichen Sie unter Tel.  (02861) 890 609 40 

 

Mehr Informationen?

Tourismus + Kultur

https://www.ottweiler.de/tourismus/index.php

oder 

Bürger + Verwaltung / Bürger / Veranstaltungen 2025

 

 

 

Online-Terminvergabe im Bürgeramt Ottweiler

QR Code Bürgerbüro [go]

Über den Link Online-Termine Bürgeramt unter dem Menü "Online-Service" oder den ausgehängten QR-Code können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt online ihre Termine beim Bürgerbüro vereinbaren.

Die Termine werden per Mail bestätigt und können anschließend auch online noch verschoben oder abgesagt werden.

 

Das Bürgeramt informiert:

Zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist ab dem 01. Mai 2025 nur noch die Vorlage von digitalen Fotos (QR-Code) möglich. Diese digitalen Fotos werden von verschiedenen zertifizierten Anbietern angeboten. Auch das Bürgeramt bietet die Möglichkeit, ein solches Foto direkt vor Ort von den betroffenen Personen zu machen.

Achtung: Für die Neuausstellung bzw. Beantragung von Führerscheinen ist nach wie vor ein biometrisches Papierfoto vorzulegen.

 

Ottweiler Zeitung als Epaper lesen

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https://www.wittich.de/produkte/zeitungen/157-ottweiler-zeitung