B 41 – Arbeiten an Schutzplanken in Ottweiler

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Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird ab dem 01.07.2024 mit Schutzplankarbeiten entlang der B 41 in Ottweiler (Landkreis Neunkirchen) beginnen. Die Maßnahme umfasst den Ausbau der vorhandenen Schutzplanken, welche durch ein neues Schutzplankensystem ersetzt werden.

Ebenso wird der vorhandene Asphalt im Gehwegbereich ausgebaut, die Gehwegfläche reguliert sowie neuer Asphalt eingebaut. Die Arbeiten finden im Bereich der Kohlwaldstraße in Fahrtrichtung Ortsmitte Ottweiler statt. Um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wird die Maßnahme in zwei Bauabschnitte gegliedert.

Innerhalb des ersten Bauabschnitts erfolgt eine Änderung der Verkehrsführung. Ein Linksabbiegen in die Seminarstraße in Fahrtrichtung Schiffweiler/Stennweiler wird in dieser Zeit nicht möglich sein. Die Arbeiten werden voraussichtlich zwei Wochen andauern, wobei für die Ausführung der Arbeiten in jedem Bauabschnitt je eine Woche veranschlagt wird.

Für Fragen: E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ; Tel: +49 6821 100 – 0.

Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird daher empfohlen auf Verkehrsmeldungen zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrzeit einzuplanen.

 

B 420 – Straßenbauarbeiten zwischen Steinbach und Fürth

 

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Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) beginnt am Montag, den 15. Juli 2024, mit der Instandsetzung der B 420 zwischen Steinbach und Fürth (Landkreis Neunkirchen). Für Fragen: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ; Tel: +49 6821 100 – 0.

Auf dem gesamten Streckenabschnitt werden die Asphaltbefestigung erneuert, die Bankette angepasst und in den Kurven Rasengittersteine verlegt. Zudem werden mehrere Zuwegungen instand gesetzt und ein seitlicher Leitungsgraben zur Verlegung einzelner Versorgerleitungen sowie der bestehenden Freileitung der Telekom hergestellt. Die Arbeiten erfordern eine Vollsperrung und werden in sieben Bauabschnitten (BA) durchgeführt, von denen der erste in zwei Teilabschnitte gegliedert ist.

Während der Bauzeit wird der Verkehr in Richtung Ottweiler über die B 41 bis zur Anschlussstelle Oberlinxweiler und von dort aus weiter über die L 131 (Werschweiler) auf die B 420 in Richtung Dörrenbach und Fürth umgeleitet. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Die Bauarbeiten werden voraussichtlich 20 Wochen dauern und sollen unter dem Vorbehalt einer geeigneten Witterung bis Ende November abgeschlossen sein. Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen und empfiehlt den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, mögliche Verzögerungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und ausreichend Fahrtzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.

 

Hochwasser - Hilfen, Informationen

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#Antrag Hochwasserhilfe#

#Antrag Elementarschäden#

- #steuerliche Erleichterungen#

- #Informationen der Sparkasse Neunkirchen#

#Informationen, Hilfen - denkmalgeschützte Häuser#

- #Nachbarschaftshilfe Ottweiler#

- #Informationen für DB-Beschäftigte#

 

Finanzhilfen, Anträge - die Anträge können heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und im Rathaus eingeworfen oder abgegeben werden bzw. für Fragen steht zur Verfügung, - Christine Becker, Rathaus I, Illinger Str. 7, 66564 Ottweiler, Zimmer 37, Erdgeschoss, Tel. 06824 3008-30. Folgen Sie der blauen Ausschilderung.

Für die Nutzung von Rabattaktionen von Fachmärkten suchen Sie das untere Gebäude auf, - Inge Herz, Rathaus II, Goethestraße 13a. 66564 Ottweiler, Zimmer 16, Obergeschoss, Tel. 06824 3008-31. Folgen Sie der orangefarbenen Ausschilderung.

 

 

Die neue EVS Abfall-App

[EVS/sv]

EVS Abfall-App

 

Saarbrücken, 23. April 2024
 

Die neue EVS Abfall-App

Einfach. Praktisch. Gut.
 

Ab heute gibt es in Google Play und im App Store von Apple die neue EVS
Abfall App.

Mit der kostenlosen EVS Abfall-App verpasst keiner mehr die Abfuhrtermine für Restabfall- und Biotonne. Entsprechende Push-Nachrichten weisen automatisch auf bevorstehende Abfuhrtermine hin. Das ist besonders hilfreich bei geänderten Abfuhrtagen, z. B. aufgrund von Feiertagen.

Doch die EVS Abfall-App kann noch mehr: Sie zeigt den Nutzerinnen und Nutzern den Weg zum nächsten Papier-Container oder EVS Wertstoff-Zentrum inkl. der Öffnungszeiten. Das Abfall-ABC gibt Hinweise zur richtigen Entsorgung der einzelnen Abfälle und Wertstoffe.

Zusätzlich stehen verschiedene Online-Formulare - z.B. zur Beantragung einer neuen Abfalltonne zur Verfügung.

 

 

Wer kann die App nutzen?

Die Bürgerinnen und Bürger aus Beckingen, Bexbach, Blieskastel, Bous, Dillingen, Ensdorf, Freisen, Friedrichsthal, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Illingen, Kirkel, Kleinblittersdorf, Losheim, Mandelbachtal, Marpingen, Merchweiler, Nalbach, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Ottweiler, Perl, Püttlingen, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarwellingen, Schiffweiler, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, Sulzbach, Tholey, Überherrn, Wadern, Wallerfangen und Weiskirchen.

In den Städten Homburg, Saarlouis und Neunkirchen wird die örtliche Abfallentsorgung von den kommunalen Fuhrparks wahrgenommen, die eigene
Informationsangebote vorhalten.

 

Hier geht es zur EVS Abfall-App: www.evs.de/abfall-app.


 

Online-Terminvergabe im Bürgeramt Ottweiler

QR Code Bürgerbüro [go]

Über den Link Online-Termine Bürgeramt unter dem Menü "Online-Service" oder den ausgehängten QR-Code können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt online ihre Termine beim Bürgerbüro vereinbaren.

Die Termine werden per Mail bestätigt und können anschließend auch online noch verschoben oder abgesagt werden.

 

Ottweiler Zeitung als Epaper lesen

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https://www.wittich.de/produkte/zeitungen/157-ottweiler-zeitung

 

 

SSGT informiert - Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025

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Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer bisher noch aufbaut, völlig veraltet ist und deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 verpflichtend vorgeschrieben. Das wird auch passieren. Im Saarland gelten weitgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze außer bei den sogenannten Steuermesszahlen. Hier sieht das Saarland eine Differenzierung nach Grundstücksarten vor. Der saarländische Gesetzgeber will hierdurch den wohnlich genutzten Grundbesitz fördern und die infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eintretende Mehrbelastung wohnlich genutzter Immobilien zumindest mildern.

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